30.Dezember2005
Donum Universitatis
Bachelor/Master in GA
Schlagworte: Fachbereiche // Hochschulpolitik // Studienbedingungen // Wahlen 2001
Seit Juni 1995 müssen sich Abtreibungswillige zwangsberaten lassen, um an den begehrten Schein, der zum Arztbesuch berechtigt, zu gelangen. So wie bei der Schwangerenberatung von der Schönheit des "Geschenks des Lebens" (donum vitae – so der Titel des Beratungsprogramms der katholischen Kirche) überzeugt werden soll, werden demnächst an dieser Uni auch Studis von der Schönheit ihres ersten berufsqualifizierenden Abschlusses überzeugt werden sollen.
Es geht um die Bachelor-Abschlüsse (s. Vorderseite). Da die ganze Chose nur Sinn macht, wenn auch genügend Studis nach sechs Semestern mit dem Mager-Abschluss die Uni tatsächlich verlassen, überlegen die BefürworterInnen seit langem, wie eine möglichst unauffällige Hürde zwischen Beendigung des Bachelor-Studiums und Aufnahme in einen Masterstudiengang (äquivalent mit derzeitigem Magister oder Diplom) platziert werden kann.
Wer z.B. in Baden-Württemberg nicht mindestens einen Schnitt von 2,0 für seinen Bachelor-Abschluss vorweisen kann, dem oder der wird ein Master im ursprünglichen Studium verwehrt. Diese Regelung gefiel auch den Geschichts-Profs der Ruhr-Uni, die die wenig Fleißigen und Schlauen auch gerne so schnell wie möglich aus den Seminarräumen entfernt sähen.
Doch das Restgewissen der Profs in anderen Fächern funktionierte noch. Vielleicht erinnerte sich sogar noch der eine oder die andere daran, dass in den fernen 60er Jahren mal geplant gewesen war, Bildungschancen zu vergrößern – unwahrscheinlich, dass damals jemand damit meinte, möglichst vielen zwar den Hochschulzugang zu ermöglichen, dann aber auch möglichst viele so schnell wie möglich wieder loszuwerden.
Zwangsberatung gegen Studierwillige
Und so ward der Kompromissvorschlag der Zwangsberatung geboren: Das Rektorat empfiehlt, die Studierenden "über die Möglichkeiten nach dem B.A.-Abschluss" zu beraten, z.B. "Fortsetzung des Studiums im gleichen Studienfach oder in einem anderen Fach, Berufstätigkeit und möglicherweise späteres Fortführen des Studiums." Endlich weiß man von berufener Stelle, dass Studis in der Mitte des Studiums ungefähr der gleiche Mündigkeitsgrad zugestanden wird wie einer unfreiwillig Schwangeren. Kleiner Tipp an die Uni-Leitung, falls das für Beratungsgespräche bereitstehende Personal an der Uni nicht ausreichen sollten: Die katholische Kirche hat dem Vernehmen nach derzeit etwas Probleme mit der Nachfrage in ihren Beratungsstellen und sicherlich noch Kapazitäten frei ...
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