21.Dezember2005
Ehe
Nr. 10
Schlagworte: Gender
* Ehe f. ‚gesetzliche Verbindung von Mann und Frau‘. Aus dem westgerm. Wort für ‚Gesetz, Recht, göttliches Gebot, Vertrag‘ ahd. êwa, êwî f. (8. Jh.), mh. mnd. ê(we), mnl. ewe, ee, afries. â, ê, êwe, êwa, asächs. êo, êu, aengl. âê, âêw entwickelt sich (außer im Afries. und Asächs.) die neue, im heutigen Dt. allein erhaltene Bedeutung ‚Ehevertrag, Ehe‘.
Einst ein probates und beliebtes Mittel feudaler Machtpolitik, im bürgerlichen Zeitalter angereichtert durch ebenso bürgerliches Fabulieren von Romantik, ewiger Liebe, strengster Monogamie, Aufopferung für Vater(land) und Familie, war niemals und ist bis heute die Ehe vor allem eines nicht: heilig. Sondern eine staatlich wie kirchlich geförderte Struktur, die das Fortbestehen patriarchalischer Dominanzverhältnisse offenbar sehr effizient mit zu sichern vermag.
Dass sich in der Ehe die strukturelle Gewalt des Staates fortsetzt, bedeutet dabei vor allem, dass eine ’Ehe’ genannte Beziehung immer auch Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse enthalten muss. Denn auch wenn die Beteiligten sich größte Mühe geben, ihrer Umwelt etwas anderes vorzugaukeln, sind auch sie an geltendes Recht und Gesetz (etwa 800 Rechtsvorschriften sind’s bzgl. dieses archaischen Konstrukts) gebunden und haben somit zwangsweise die ihrer Ehe zukommenden Funktionen zur (Re-)Produktion struktureller männlicher Dominanz zu erfüllen; etwa wenn eins der Verheirateten im Leben keinen vom Anderen unabhängigen Sozial-, Kranken- und Rentenversicherungsanspruch bekommt; der Typ, der seine Frau vergewaltigt hat (und nach wie vor finden die meisten Fülle sexualisierter Gewalt im ’familiären Umfeld’ statt) nur unter größten Schwierigkeiten in den Knast zu bekommen ist usw.
Zu denken, all dies könne überwunden werden durch Reformen des Eherechts – dadurch, dass bspw. seit den 1970ern Ehefrauen ohne Erlaubnis des Gatten einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen oder bald auch homosexuelle PartnerInnen heiraten dürfen – ist utopisch. Machbar hingegen wäre es, die Ehe abzuschaffen und allen Menschen zuzugestehen, Zeugnisverweigerungs-, Erb-, Besuchs- und alle sonstigen Rechte beliebig an beliebig viele selbst ausgewählte Personen zu verteilen, ohne damit ökonomische Abhängigkeiten zu schaffen und Sexualitäten regulieren zu wollen.
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