11.Mai2009
Eine Torte ist eine Torte – Zensur ist Zensur!
Protest gegen Nazis darf nicht kriminalisiert werden
Schlagworte: Antifa // Repression
Die Staatsanwaltschaft Bochum strengt derzeit ein Strafverfahren gegen den Bochumer Aktivisten Martin Bochum vor dem Bochumer Amtsgericht an. Ihm wir vorgeworfen, durch die Dokumentation eines Plakates, mit dem zum Protest gegen den Naziaufmarsch im letzten Oktober in Bochum mobilisiert wurde, zur Gewalt aufgerufen zu haben. Das Plakat zeigt eine Comicfigur, die eine mit einer Wunderkerze versehene Torte hält. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Anklage mit der völlig abstrusen Deutung, dass es sich bei der Torte um eine Bombe und bei der Wunderkerze um eine brennende Lunte handele und das Plakat somit ein Aufruf zu Gewalttaten sei. Durch dieses Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft recht durchsichtig das Ziel verfolgt, legitimen antifaschistischen Protest zu Kriminalisieren und Nazi-Gegner einzuschüchtern. Unsere Forderung kann deshalb nur lauten: Freispruch für Martin Budich! Eine Torte ist eine Torte – Zensur ist Zensur!
Auf bo-alternativ findet sich dazu folgende Erklärung:
Online ansehen : Erklärung auf bo-alternativ
Der volksverhetzende Aufzug der NPD „gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität" stieß im Oktober letzten Jahres auf einen breiten Protest in der Bochumer Bevölkerung. Mehrere 1000 unterschrieben den Aufruf „Wir sind Bochum: Nazis sind es nicht", 3000 Menschen versammelten sich auf dem Dr.-Ruer-Platz und in der Innenstadt. Trotz sehr starker Polizeibehinderungen gelang es vielen Menschen, den Nazis auch direkt mitzuteilen, wie unerwünscht sie und ihre verbrecherischen Ziele sind. Die Internetseite www.bo-alternativ.de mit ihrer Berichterstattung und ihr verantwortlicher Redakteur Martin Budich mit seinem darüber hinausgehenden persönlichen Einsatz haben zusammen mit vielen anderen dazu beigetragen, dass ein so deutlicher Protest und Widerstand gegen den Nazi-Aufmarsch zu Stande kam.Wegen eines der zahlreichen Beiträge auf bo-alternativ.de in diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht Bochum erhoben. Sie wirft Martin Budich vor, mit der Veröffentlichung eines Plakates öffentlich zur Gewalt und zur gewaltsamen Verhinderung der Nazi-Demonstration aufgerufen zu haben. Das Plakat zeigt ein wackliges Strichmännchen, das eine Torte mit brennender Kerze trägt. Der Text lautet: „Kein Zuckerschlecken für Nazis, 25.10.08, NPD-Aufmarsch verhindern!" Die Staatsanwaltschaft interpretiert die Torte als getarnte Bombe und begründet so ihren Strafvorwurf. Die Staatsanwaltschaft weiß, dass das Plakat hunderte Mal in Bochum aufgehängt und auf Dutzenden anderer Webseiten veröffentlicht wurde, bevor es auf www.bo-alternativ.de erschien. Die Anklage ist nicht nur ein Eingriff in die Pressefreiheit sondern vor allem ein ganz gezielter Einschüchterungsversuch gegen all diejenigen, mit denen Martin Budich z. B. im Friedensplenum, im Bündnis gegen rechts oder im Sozialforum für eine andere Welt kämpft. Staatsanwaltschaft und Polizei kennen dieses langjährige gewaltfreie Engagement ebenso. Deshalb ist es umso empörender, wenn die Staatsanwaltschaft eine Torte zur Bombe macht und ihm anlastet, öffentlich zur „schweren und gefährlichen Körperverletzung" aufgerufen zu haben. Das wird weder dem objektiven Aussagegehalt der Karikatur noch der Person Martin Budichs gerecht. Vor allem haben die Adressaten es so nicht verstanden: die Gegendemonstrationen waren gewaltfrei und friedlich. Wir in Bochum möchten in einer Stadt leben, in der Widerstand gegen Nazis selbstverständlich bleibt und nicht kriminalisiert wird. Wir sehen die Durchführung des Strafverfahrens oder gar eine Verurteilung als Affront auch gegen unseren eigenen Protest an.
Wir fordern Freispruch für Martin Budich. Auch weiterhin: Kein Zuckerschlecken für Nazis in Bochum!
P.S.
Der Prozess gegen Martin Budich findet am 14. Mai um 11:15 Uhr im Amtsgericht Bochum statt. Saal C 113. Der Prozesstermin wurde verschoben und findet nun am 2. Juli um 11:15, ebenfalls in Saal C113 im Bochumer Amtsgericht statt.
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