Linke Liste

an der Ruhr-Universität Bochum

»Der Sieg der Vernunft kann nur der Sieg der Vernünftigen sein.«

B. Brecht

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1.März2006

Für das Recht auf Blasphemie!

Gegen die Kriminalisierung der Georg-Weerth-Gesellschaft!

Schlagworte: Grund- und Freiheitsrechte // Repression

Seit Mitte Februar wird die gesellschaftskritische Gruppe Georg-Weerth-Gesellschaft Köln von staatlichen Behörden unter Bezugnahme auf den Paragraphen 166 Strafgesetzbuch unter Druck gesetzt. Der Paragraph 166 stellt die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe, sofern diese Beschimpfungen geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.


Aus Protest gegen die gewaltsamen Ausschreitungen von Muslimen in aller Welt wegen der Veröffentlichung von Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands Posten, die den Propheten Mohammed abbilden, hatte die Gruppe sich entschieden, nicht nur diese Karikaturen, sondern auch eine eigene satirische Darstellung des Propheten Mohammed auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Der polizeiliche Staatsschutz nahm daraufhin Kontakt zu der Gruppe auf, behauptete, die BetreiberInnen der Homepage hätten sich mit der Satire in Lebensgefahr gebracht, und forderte die sofortige Löschung der Karikaturen. Als die Gruppe sich dadurch nicht einschüchtern ließ und sich schließlich herausstellte, daß es gar keine konkrete Bedrohung gab, teilte die Bezirksregierung Düsseldorf der Gruppe mit, sie werde eine Untersagungsverfügung aufgrund eines in Betracht kommenden Verstoßes gemäß §166 StGB erlassen. In einer Presseerklärung protestiert die Georg-Weerth-Gesellschaft dagegen, daß der Staat zu vorbürgerlichen und antisäkularen Mitteln greift, um Menschen zu kriminalisieren, die den Zumutungen des politischen Islam satirische Mohammed-Darstellungen entgegensetzen.

Zusätzlich wurde die Homepage der Georg-Weerth-Gesellschaft zeitweise gesperrt, weil dort bis vor kurzem Teile einer Anklageschrift gegen einen weiteren Islamkritiker abrufbar waren. Der Paragraph 353d, Nr.3 Strafgesetzbuch verbietet das Zitieren u.a. aus Anklageschriften vor Beginn einer öffentlichen Verhandlung oder dem Abschluß des Verfahrens. Die Homepage ist inzwischen wieder erreichbar, allerdings wurde ein Strafverfahren nach Paragraph 166 gegen den Betreuer der Seite eingeleitet. Näheres dazu findet ihr hier.

Völlig unabhängig davon, was der eine oder die andere von den politischen Positionen der GWG und den dargestellten Mohammed-Karikaturen hält, betrachtet die Linke Liste die Kriminalisierung der Georg-Weerth-Gesellschaft als einen Skandal. Deswegen solidarisieren wir uns mit den von der Repression Betroffenen.

Für die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen den Betreuer der GWG-Homepage! Weg mit dem Paragraphen 166! Für Pressefreiheit und das Recht auf Blasphemie!