1.März2006
Für das Recht auf Blasphemie
Schlagworte: Grund- und Freiheitsrechte // Repression
Seit Mitte Februar wird die Kölner Georg-Weerth-Gesellschaft von staatlichen Behörden unter Bezugnahme auf den Paragraphen 166 Strafgesetzbuch unter Druck gesetzt.
Der Paragraph 166 stellt die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe, sofern diese Beschimpfungen geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Erklärung der Linken Liste im Wortlaut findet ihr hier.
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