21.Dezember2005
Gentechnik
Nr. 9
Schlagworte: Gesundheit / Umwelt
* Der biologische Fachausdruck für den in den Chromosomen lokalisierten Träger einer Erbanlage ist eine Prägung des dänischen Botanikers W. Johanssen (1857-1927). Dazu stellen sich Zusammensetzungen wie Gentechnologie und Genmanipulation (20. Jh.).
Würde Kolumbus erst im Zeitalter des Europäischen Patentamtes (EPA) auf Reisen gehen und ebenso erfolgreich wie anno 1492 sein, könnte er Amerika problemlos beim Europäischen Patentamt anmelden und an der Börse den großen Reibach machen, auch wenn er sich nicht mal im Klaren darüber war, was er da Schönes entdeckt hatte.
Für menschliche Zeitrechnung nur unwesentlich älter dürften die die Gene alles Lebendigen ausmachenden Basenpaarungen sein, deren chemische Zusammensetzung bereits vor 40 Jahren beschrieben wurde und heute als ‚Erfindungen’ angemeldet werden können, wenngleich von den meisten der rund 100000 menschlichen Gene nicht einmal ihre Funktion bekannt ist. Die PatentbesitzerInnen kontrollieren jedoch alle Anwendungen, die entwickelt werden können, wenn sich herausstellt, dass ihr Gen für wichtige Krankheiten, Augenfarbe, Intelligenz, Gewalttätigkeit oder was sonst noch alles angeblich genetisch determiniert sein soll, verantwortlich ist - ähnlich wie bei Monopoly, man kauft eine Straße und wartet, bis wer drauftritt. Da sich die großen Life-Science-Konzerne die meisten Patente leisten, entscheidet eine kleine Anzahl von Firmen darüber, für welche Krankheiten Medikamente entwickelt werden, an welchen Genen von wem geforscht werden darf, und um welchen Preis. So verbot eine das Patent an den Brustkrebsgenen BRCA 1+2 haltende Firma sämtliche diese betreffende Untersuchungen, wodurch die Forschung und somit eventuelle Heilungschancen verzögert und verteuert werden.
Das Patent als Ausgleich zwischen gesellschaftlichen Interessen und den wirtschaftlichen Zielen der Inhaber verwischt hier die Grenzen zwischen Produkt und Lebewesen und führt zur Verdinglichung und ökonomisierung alles Lebendigen. Die Richtlinie "Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen" des EPA ermöglicht durch die Patentierung menschlicher Organe und Zellen die endgültige Kommerzialisierung des Körpers und widerspricht somit letztlich der verfassungsmäßig garantierten Würde des Menschen.
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