22.Januar2009
Haushaltsausschuss empfiehlt: Nicht entlasten!
Schlagworte: AStA-Skandale // Finanzen
Nach 10 Monaten intensiver Prüfung verabschiedete gestern der Haushaltsausschuss des Studierendenparlaments ein Votum, das dem SP die Nicht-Entlastung der ReferentInnen des letzten AStA empfiehlt. Hier die Zusammenfassung des Berichts über die Verfehlungen des von Jusos, Liberaler Hochschulgruppe und RCDS gestellten AStA.
"Votum zur Entlastung des AStA des 40. Studierendenparlaments
Zusammenfassung:
Die Haushaltsführung des damaligen AStAs und das Verhalten zahlreicher AStA-ReferentInnen verletzten mehrfach die rechtlichen Vorgaben der HWVO und schädigten die Bochumer Studierendenschaft massiv. Durch die Mensaparty wurde der AStA-Haushalt mit Verlusten von über 200.000 Euro belastet, darüber hinaus sind über 30.000 Euro (laut Bericht des RPA) auf ungeklärte Weise verschwunden. Rechtliche Vorgaben für die Auftragsvergabe wurden nicht eingehalten oder zumindest nicht zureichend dokumentiert. Eine vorhandene Dokumentation bzgl. des Kartenverkaufs wurde mit einer fadenscheinigen Begründung vernichtet. Das Studierendenparlament und der HHA wurden über die relevanten Zahlen (Kosten, Kartenverkäufe, etc.) getäuscht. Die Hauptverantwortung für die Mensa-Party lag bei dem AStA-Vorsitzenden Fabian Ferber und dem Finanzreferenten Uwe Bullerjahn; eine Mit-verantwortung trug auch eine Planungsgruppe des AStAs; doch war die Mensa-Party ein Projekt des gesamten AStAs, das - obwohl von Anfang an fragwürdig - von allen damals AStA-tragenden Listen prinzipiell mitgetragen wurde.
Darüber hinaus ergab eine stichprobenhafte Überprüfung der Haushaltsführung zahlreiche weitere Beispiele für eine unsolide, den Interessen der Studierendenschaft zuwiderlaufende Haushaltsführung. Der AStA unterließ es, der Studierendenschaft zustehende Gelder einzu-treiben: seien es Werbeeinnahmen für eine Anzeige in der bsz, seien es Rückerstattungen aus Versicherungsfällen. Mehrfach wurden Auszahlungen vorgenommen ohne die notwendige Autorisierung durch die entsprechenden Vorstandsmitglieder, z.B. zeichnete ein Vorstandsmitglied anstelle des Finanzreferenten ohne dazu berechtigt zu sein. In einigen Fällen fehlen notwendige Unterschriften. Beim Kauf von Mobiliar oder der Vergabe des Druckauftrags für die bsz wurden nicht die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit eingehalten. Die hier aufgeführten Fälle sind jedoch keineswegs eine vollständige Liste des Fehlverhaltens des damaligen AStAs. Insgesamt ist der finanzielle Schaden, verursacht durch den AStA des 40. Studierendenparlaments, so schwerwiegend, dass von einer Entlastung abzuraten ist."
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