Linke Liste

an der Ruhr-Universität Bochum

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B. Brecht

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30.Dezember2005

Kein Geld für die Rechtswissenschaft

Die "leistungsbezogene Mittelvergabe" schlägt zu

Schlagworte: Hochschulpolitik // Studienbedingungen // Wahlen 2001

Die rechtswissenschaftliche Fakultät leidet unter Geldmangel. Selbst die Studis bekommen dies zu spüren, müssen sie doch neuerdings Bares für Handouts blechen, die früher selbstverständlich umsonst ausgeteilt wurden. Die Finanznot ist nicht aus dem heiteren Himmel gefallen: Schuld ist die so genannte leistungsbezogene Mittelvergabe.


Und Schuld daran tragen, so jedenfalls die Sicht derjenigen, die für die Zuweisung der Mittel verantwortlich sind, die JuristInnen selbst. Denn die Jura-Profs werben nicht genügend Drittmittel ein, d.h., zu wenig Forschung wird mit Geldern betrieben, die nicht aus Uni-Mitteln kommen. Genau gesagt waren es im Schnitt der letzten Jahre 11.359 Mark jährlich pro Prof an eingeworbenen Mitteln - selbst im Vergleich nur mit anderen G-Fächern liegt die Rechtswissenschaft damit auf den hintersten Plätzen.

Nach dem seit einigen Jahren angewandten System der "leistungsbezogenen Mittelvergabe" bedeutet das, dass Fächer mit wenig eingeworbenen zusätzlichen Mitteln nicht etwa mehr Geld als Ausgleich erhalten, sondern noch bestraft werden, indem ihnen auch von den ihnen regulär zustehenden Sachmitteln noch Abzüge gemacht werden.

You can’t beat the system

Nun ist die Jura eine lehrintensive Fakultät: Es gibt viele Studierende, die vergleichsweise rasch ihr Studium abschließen und nur wenige AbbrecherInnen. Auch diese beiden Faktoren (Studierende und AbsolventInnen) berücksichtigt die "leistungsbezogene Mittelvergabe". Doch der Malus für die Drittmittel bleibt, unabhängig davon, ob die Anwendung des Kriteriums überhaupt Sinn macht für ein Fach. Dass Jura etwa im Vergleich zur Archäologie ein wenig forschungsintensives Fach ist, kann das krude System der Mittelumverteilung nicht berücksichtigen.

So geraten lehrintensive Fächer (neben dem Paradebeispiel Jura gilt dies auch etwa für die großen Philologien wie Germanistik oder Anglistik) in einen Teufelskreis: Die DozentInnen haben nämlich für die ihre Kerntätigkeit darstellenden Lehraufgaben weniger Mittel zur Verfügung. Dies betrifft u.a. auch die aus den Sachmitteln zu bestreitenden Stellen für studentische und wissenschaftliche Hilfskraftstellen. Mehr Arbeit muss also von weniger Personen geleistet werden. Dadurch wird die Chance, einen Antrag zu stellen, um Drittmittel einzuwerben, natürlich geringer, denn ein solcher will wohlvorbereitet sein und lässt sich nicht mal eben so von einer/m mit Lehraufgaben schon reichtlich belasteten MitarbeiterIn herunterschreiben. Damit aber wird die Zuweisung bei den grundständigen Mitteln in der nächsten Runde noch magerer ausfallen, wodurch wiederum die Kernaufgaben der Lehre in ihrer Substanz betroffen sind usw. usf.

Zweite Klasse ohne dritte Mittel?

Dass die gleichen Kriterien zuletzt auch bei der Berechnung der zu streichenden Personalstellen in Anschlag kamen, macht die Situation für lehrintensive Fächer noch gravierender. So muss die rechtswissenschaftliche Fakultät von ihren 101 Stellen zehn abgeben, also fast 10%. Die leicht rückläufigen Studierendenzahlen gleichen diese drastische Kürzung bei weitem nicht aus; einzige mögliche Folge ist also, dass weniger DozentInnen die etwa gleiche Zahl von Studierenden betreuen müssen - und damit die Qualität der Lehre, mit der es in der Juristerei ohnehin nicht gut bestellt ist, noch weiter sinkt.