30.Dezember2005
Rechtsstaat, ade
Die Anti-Terror-Gesetze in der BRD nach dem 11. September
Schlagworte: Grund- und Freiheitsrechte // Wahlen 2003
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 entfaltete die deutsche Regierung hektische Aktivitäten zur Verabschiedung neuer Gesetzesinitiativen. Mit den so genannten Anti-Terror-Gesetzen ignorierte die Bundesregierung konsequent die rechtsstaatlichen Grundsätze bei der sogenannten Terrorbekämpfung, wie sie das Grundgesetz vorsieht: Achtung der Bürger- und Menschenrechte, Unschuldsvermutung, faires Verfahren, rechtliches Gehör und Rechtswegegarantie.
Das neue Gesetzespaket bleibt demgegenüber an entscheidenden Punkten schwammig, was Zuständigkeiten, Befugnisse oder einklagbare Schutzrechte und Kontrollinstanzen angeht. Die „Anti-Terror-Gesetze“ reihen sich damit ein in die Liste rechtsstaatlich äußerst bedenklicher Maßnahmen wie etwa der Schleierfahndung und der Rasterfahndung.
Ausländer unter Generalverdacht!
Die beiden „Anti-Terror-Pakete“ stempeln Nichtdeutsche zu generell des Terrorismus Verdächtigen. Unter dem Schlagwort „Terrorismusbekämpfung“ wurden Ausländer- und Asylrecht weiter verschärft. Als Beispiel sind die Sprachanalysen zu nennen, die aus Aufzeichnungen der Befragung von AsylberwerberInnen erstellt werden. Mit diesen Sprachanalysen soll in Zweifelsfällen die Herkunft des/der Asylantragstellers/Antragstellerin ermittelt werden. Offensichtlich geht es dabei darum, AsylbewerberInnen im Zweifel „nachweisen“ zu können, dass sie aus einem anderen als dem angegebenen Land kommen, um sie schneller abschieben zu können. Die Fingerabdrücke und andere identitätssichernde Mittel werden künftig zehn Jahre aufbewahrt. In den Visa- und Aufenthaltsplaketten sowie in den Ausweisersatzpapieren sollen neben den Fingerabdrücken auch die biometrischen Merkmale Hand und Gesichtsform maschinenlesbar und codiert aufgenommen werden. Die Sicherheitsbehörden, Sozialbehörden und Ausländerbehörden sollen auf die Daten jederzeit online zugreifen können.
Wenn einE AusländerIn, „die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zu Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht oder wenn Tatsachen belegen, dass er einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt“, darf er/sie kein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten bzw. diese nicht verlängert werden. Eine präzise Definition ist nicht zu finden: Die Gefährdung der FdGO oder der Sicherheit der Bundesrepublik sind weit auslegbar, ebenso ist weit interpretierbar, was alles „internationaler Terrorismus“ sein soll.
Die ausländerrechtliche Überwachung und Speicherung der Daten setzt bereits bei der Visumsbeantragung im Ausland ein – unabhängig davon, ob der/die Asylsuchende nach Deutschland einreist oder nicht. Die Einladenden sollen von der Ausländerbehörde ebenso überprüft werden wie auch der angegebene Aufenthaltszweck sowie die in Deutschland lebenden Bezugspersonen. Die Gründe für die Versagung eines Visums müssen nicht mitgeteilt werden.
Alle durch das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz erhobenen Daten (auch zum Beispiel die Religionszugehörigkeit) sollen auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden: Nicht nur der automatische Fingerabdruckabgleich wird damit ermöglicht, sondern die Polizeibehörden können auch zur Abwehr abstrakter Gefahren online auf alle im Ausländerzentralregister gespeicherten Angaben zum Aufenthaltsstatus und zum Asylverfahren zugreifen. Die Erkenntnisse sollen zwischen den Diensten jederzeit abgeglichen uns ausgetauscht werden – ein riesiger Datenpool entsteht, wiederum ist kein Auskunftsanspruch geregelt.
Im so genannten ersten Sicherheitspaket wurde der § 129 b StGB beschlossen: Damit wird das aktive Werben um Unterstützung und Mitgliedschaft für „ausländische terroristische Vereinigungen“ strafbar. Je nach politischer und wirtschaftlicher Opportunität kann das Gesetz z.B. auch gegen Befreiungsbewegungen in Diktaturen angewendet werden. Politisch aktive AusländerInnen sind in Deutschland damit einer völligen Rechtsunsicherheit ausgesetzt.
In allem zeigt sich, dass allein die Tatsache, Nichtdeutsche/r zu sein, zu einer lückenlosen und unbeschränkten Überwachung durch Sozial- und Ausländerbehörden, Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst und Polizeien führt. Der Gleichheitsgrundsatz wird ebenso verletzt, wie das informationelle Selbstbestimmungsrecht.
Deshalb fordert die Linke Liste:
• Sofortige Rücknahme des sog. Terrorismusbekämpfungsgesetzes! • Schluss mit der rassistischen Sonderbehandlung – gleiche Rechte für alle!
RSS