Linke Liste

an der Ruhr-Universität Bochum

»Der Sieg der Vernunft kann nur der Sieg der Vernünftigen sein.«

B. Brecht

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16.Januar2012

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Wie die Briefwahl funktioniert

Schlagworte: Wahl 2012

In der Woche vom 23. bis 27. Januar 2012 zwischen 9.00 und 16.00 Uhr findet die Wahl zum 45. Studierendenparlament statt. Was aber tun, wenn man in dieser Woche gar nicht an der Uni ist, sondern schlichtweg gern länger schläft oder wahlweise auf Exkursion in den Voralpen, beim Job, noch in den verlängerten Weihnachtsferien ist?


Online ansehen : Blog des Wahlausschusses

Kein Problem. Prinzipiell kann jeder und jede Wahlberechtigte auch per Briefwahl abstimmen. Erforderlich hierfür ist lediglich ein formloser Antrag, der auf dem Blog des Wahlausschusses unter http://stupawahl2012.wordpress.com/ heruntergeladen werden kann.

Ausdrucken, ausfüllen, abschicken.

Dieser Antrag sollte spätestens bis Donnerstag, den 19.1. 2012 16.00 Uhr bei der Wahlleiterin zugegangen sein. Die für den Postweg erforderliche Adresse steht im Antragskopf. Nach Ablauf dieser Antragsfrist werden den geneigten Briefwähler*innen die Wahlunterlagen umgehend zugesandt. Sie enthalten einen Stimmzettel, einen Wahlschein, einen Wahlumschlag sowie eines Wahlbriefumschlag. Einmal Stimmzettel und Wahlschein ausfüllen, Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Wahlumschlag und den Wahlschein sowie den Wahlumschlag samt Stimmzettel in den größeren Wahlbriefumschlag stecken und das Ganze – wie gehabt - der Wahlleiterin zurücksenden, wiederum an die angegebene Adresse und binnen einer Frist bis spätestens Freitag, den 27.1.2012 um 16.00 Uhr.
Alles, was bis zu diesem Zeitpunkt ankommt, wird in der Wahlauszählung berücksichtigt. Sollte der eine oder die andere sich doch noch kurzfristig für eine persönliche Stimmabgabe an der dafür vorgesehenen Urne entscheiden, einfach die gesamten Briefwahlunterlagen und den Studierendenausweis mitbringen und an der Urne abgeben, sodann sollte einer Wahl vor Ort nichts mehr im Wege stehen.